Artikel 52 Patentfähigkeit


Eine Erfindung ist grundsätzlich patentfähig, wenn sie technisch ist, neu und erfinderisch. Ausnahmen von der Patentfähigkeit sind: Entdeckungen, wissenschaftliche Theorien, mathematische Modelle, ästhetische Formschöpfungen, Pläne, Regeln und Verfahren für gedankliche Tätigkeiten, für Spiele oder für geschäftliche Tätigkeiten und Programme für Datenverarbeitungsanlagen.
zum Art. 52 des EPÜ »